SAARBRÜCKEN
Vielen Dank an alle, die beim Video.Clip.Festival* der Union Stiftung und des Poprat Saarland e.V. mitgemacht und tolle Beiträge eingereicht haben.
Hier findet Ihr demnächst weitere Informationen über die Preisverleihung.
*nach einer Idee von Prof. Dr. Meinrad Maria Grewenig
Das Thema 2023: „Das Saarland“
Leben und Kunst in einer zeitgemäßen Form verbinden. Das ist das Ziel des Video.Clip.Festivals: Bewegtbilder, Sound und Grenzüberschreitungen fügen sich zu einem Bild, eine neue und gegenwärtige Darstellung mit Musik zum Thema „Saarland“. Schaffst Du es, einen neuen Blick und ein neues Gefühl für das Saarland zu entwickeln?
Welche Videos suchen wir?
Wir suchen einen neuen Blick auf das Saarland, seine Vielfältigkeit, die Menschen, die Ereignisse und die Orte. Das Video.Clip.Festival ist ein Beitrag zur Etablierung eines modernen Kulturbegriffs, der nah bei allen Menschen ist. Es ist das erste Kulturprojekt unter Maßgabe eines vollständig offenen Kulturbegriffs.
Damit können Vorstellungen und Emotionen wie Heimat, Bedeutung, besondere Menschen und Kulturereignisse ganz neu interpretiert werden. Anspruch und Dimension des Festivals haben übernationalen Charakter.
Was gibt es zu gewinnen?
Es gibt insgesamt 6.000 Euro zu gewinnen.
1. Platz – 3.000 Euro
2. Platz – 2.000 Euro
3. Platz – 1.000 Euro
Die Jury
Prof. Dr. Meinrad Maria Grewenig
Sabine Ertz
Gregor Theado
Peter Meyer
Prof. Sung-Hyung Cho
Wie lange dürfen die Videos sein?
Es können Videoclips im MPEG-4-Format (Datenmenge max. 2 GB), Dauer maximal 5 Minuten einschließlich Vorspann und Abspann eingereicht werden (empfohlen wird eine Dauer von ca. 3 Minuten). Die Videoclips sollen aus bewegten Bildern und Sounds bestehen. Die Erstellung der Videoclips kann mit Smartphone oder Kamera erfolgen. Jede Form der Bild- und Soundbearbeitung ist möglich.
Welche formalen Kriterien gibt es?
Jeder Teilnehmer reicht einen Videoclip bis zum Einreichungsdatum ein und erhält zeitnah eine Empfangsbestätigung.
Die Inhalte des Videoclips dürfen keine strafrechtlich relevanten oder unsittlichen Inhalte enthalten.
Die Einreicherinnen und Einreicher müssen versichern, dass sie den Clip selbst gestaltet haben und alle Rechte an den Bildern, den Sounds und den Texten besitzen.
Bei Gruppenarbeiten ist dieses Recht von allen Beteiligten zu erklären und die umfängliche Nutzung wie bei Einzelnutzern für die Union Stiftung einzuräumen.
Die Einreicherinnen und Einreicher übertragen alle Nutzungs- und Bearbeitungsrechte (insbesondere das Recht der Aufführung, das Recht der Verbreitung, das Recht der Bearbeitung für weitere Clips und das Recht der Weitergabe an Partner) zeitlich uneingeschränkt an den Videoclips an die Union Stiftung e.V. und den Poprat Saarland e.V. als Kooperationspartner.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Juryurteil ist bindend. Die Jury hat das Recht, Beiträge auszuschließen. Auswahlkriterium ist der ungewöhnliche (gewohnte oder andere) Blick auf das Saarland, seine Orte, seine Ereignisse, seine Geschichte, seine Menschen, ihre Lebensweise und ihrer Befindlichkeiten.
Die Einreicherinnen und Einreicher verpflichten sich vor der Erstpräsentation durch die Union Stiftung ihren eingereichten Videoclip nicht öffentlich aufzuführen, bevor nicht die Union Stiftung eine Freigabe für die eingereichten Videos erteilt hat.
Alle eingereichten Videoclips sind im Vorspann mit dem Titel und den Autorinnen respektive Autoren zu kennzeichnen. Im Abspann sind alle urheberrechtlichen Angaben mit Namen aufzuführen. Im Anhang zu den Videoclip ist eine postalische Zustellungsadresse verbindlich anzugeben.